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Leistungskatalog Miethaus- und Sondereigentumsverwaltung:

I. Unser Unternehmen

Bestandsgröße                               
Der Verwaltungsbestand beläuft sich zurzeit auf ca. 150 Grundstücken mit ca. 3.000 Wohneinheiten
                                                    
Somit verfügen wir über eine Größenordnung die einerseits eine individuelle Betreuung zulässt und andererseits ein nicht unerhebliches Erfahrungspotential gewährleistet.

II. Leistungsumfang Miet- und Sondereigentumsverwaltung  

1) Umfang der Verwaltung:              
Der Verwalter erklärt sich bereit, die Verwaltung und Bewirtschaftung der Wohnungen zu übernehmen und im Namen und für Rechnung des Eigentümers auszuüben.

2) Aufgaben des Verwalters:            
Die Verwaltung umfasst die Bewirtschaftung und Instandhaltung des Sondereigentums / Mietwohnungen. Hierunter sind u. a. folgende Leistungen seitens des Verwalters zu erbringen:

  • Beschaffung und Auswahl liquider Mieter bei Erstbezug und Mieterwechsel, falls der Eigentümer keine eigenen Interessenten hat.
  • Abschluss von rechtlich abgesicherten Mietverträgen.
  • Wohnungsrücknahme und – übergaben mit den Mietern.
  • Betreuung der Mieter.
  • Durchführung von Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen.
  • Mietinkasso inkl. Überwachung und Mahnwesen.
  • Sicherstellung der Kautionszahlungen seitens der Mieterschaft und Weiterleitung der Zinsbescheinigungen an die Mieter.
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung gegenüber den Mietern.
  • Pünktliche und einwandfreie Abrechnung gegenüber dem Eigentümer.
  • Koordination und Veranlassung von Reparaturen sowie Wartungen.
  • Regelmäßige Ortsbegehung des Objektes.
  • Kaufmännische Abwicklung von mietwirksamen Modernisierungen.
  • Information und Rücksprache mit dem Eigentümer bei wichtigen Vorkommnissen.

3) Jahresabrechnung:                     
Der Verwalter wird über die Verwaltung des Haus- und Grundbesitzes jährlich eine Abrechnung erstellen. Darüber hinaus wird der Verwalter einen Wirtschaftsplan erstellen, um so die monatlichen Zuzahlungen bzw. Erstattungen der Eigentümer festzulegen. Die Zahlungen sollen jeweils zum 5. eines Monats erfolgen. Über das Verwaltungskonto kann auch der gesamte Annuitätendienst  abgewickelt werden.

4) Kosten d. Verwaltungsleistungen: Der Verwalter erhält für die Verwaltung eine monatliche Gebühr, die sich nach der Art und des Umfang der Verwaltung richtet, sowie nach Größe und Baujahr des zu Verwaltenden Objektes, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5) Verträge:                                   
Abschluss, Überwachung und Kündigung aller für die Eigentümer erforderlichen Versicherungs-, Werks- und Dienstleistungsverträgen, im Namen der Eigentümer.

6) Personal der Eigentümer:            
Einstellung qualifizierter Fachkräfte zur Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen, in Abstimmung mit dem Eigentümer. Einsatzvergabe und Überwachung der Tätigkeiten des Personals.

7) Handwerker:                              
Das Einholen von Kostenangeboten und die Auftragsvergabe, erfolgt durch den Verwalter. Ebenso die Kontrolle und Überwachung der innerhalb des Objektes tätigen Handwerker und Firmen.

8) Öleinkauf:                                 
Beim Öleinkauf wird der Tagespreis jeweils ohne Bindung an bestimmte Lieferanten ausgehandelt, die Auftragsvergabe erfolgt insoweit ausschließlich nach dem Grundsatz des niedrigsten Angebotes.

9) Hausordnung:                             
Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung.
Liegt eine schriftliche Beschwerde eines Eigentümers oder Mieters vor. erfolgt eine mündliche oder schriftliche Abmahnung durch die Verwaltung.

10) Rechnungsprüfung:                    
Prüfung aller eingehenden Rechnungen auf rechnerische Richtigkeit, sowie deren Zahlungsanweisung. Sämtliche Belege werden nach Objekt, Kostenart und Zahlungsdatum sofort abgelegt, so dass eine Einsicht und ein Überblick für die Eigentümer jederzeit möglich ist.

11) Mahnwesen:                             
Überwachung der Zahlungspflicht der Mieter, entsprechend dem Mietvertrag. Jeder Mieter erhält im Falle des Verzuges eine Zahlungsaufforderung. Sollte nach der zweiten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang registriert werden können, wird konsequent das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, bzw. die fristlose Kündigung wegen Mietrückstand ausgesprochen, soweit nicht in bestimmten Fällen Ratenzahlungsvereinbarungen geboten erscheinen.

12) Technische Betreuung:              
Die technische Betreuung, wie die Überwachung der Handwerksfirmen, Ausarbeitung von Reparatur- oder Erneuerungsbudgets, Begehungen des Objektes erfolgt durch den Verwalter.

III. Mehrleistungen                         

Neben der vereinbarten Vergütung für normale Tätigkeit der Verwaltung, kann es zu Mehrleistungen kommen.
                                                    
Soweit solche entstehen und die Leistungen vereinbart sind, werden mit den Eigentümern nachstehende Kostensätze direkt abgerechnet.

Im Falle des Abschlusses eines Maklervertrages wird für das Zustandekommen eines von uns vermittelten Wohnungsmietvertrages eine einmalige Maklerprovision, die sich nach der Höhe der vereinbarten Netto-Miete richtet, zzgl. der jeweils geltenden Mehrwertsteuer und zzgl. jeweils nachgewiesenem Porto, Insertion- und Schreibaufwand berechnet.

Feste Zusagen oder Preissenkungen bzw. Preiszuschläge, können erst nach einer Objektbesichtigung und nach Absprache bestimmt werden.

Für die Beantwortung weiterer Fragen, sowie die Entgegennahme von Anregungen Ihrerseits, stehen wir gerne zur Verfügung.

Falls Sie es wünschen, können Sie den täglichen Arbeitsablauf unseres Verwaltungsbüros bei einem Besuch in unserem Hause, nach Terminvereinbarung, kennen lernen.

 
 

 
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