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Leistungskatalog WEG-Verwaltung


I. Unser Unternehmen

Bestandsgröße:                         
Der Verwaltungsbestand beläuft sich zurzeit auf ca. 150 Grundstücken mit ca. 3.000 Wohneinheiten
                                                    
Somit verfügen wir über eine Größenordnung die einerseits eine individuelle Betreuung zulässt und andererseits ein nicht unerhebliches Erfahrungspotential gewährleistet.

II. Leistungsumfang WEG-Verwaltung
(§§27 und28 WEG) 

1) Treuhandkonto:
Einrichtung und Überwachung der auf den Namen der Eigentümergemeinschaft laufenden Kosten, sowie Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs über diese Konten.

2) Kapitalanlagen:
Einrichtung von Terminfestgeldern und sonstigen Kapitalanlagen, in Abstimmung und gemeinsamer Verfügung mit dem Verwaltungsbeirat.

3) Wirtschaftsplan:                         
Dem Beirat wird von der Verwaltung ein Wirtschaftsplan für das kommende Wirtschaftsjahr zur Beratung vorgelegt. Dieser Plan weist die Gesamtausgaben der Gemeinschaft und die der Wohnungs- bzw. Teileigentümer aus. Die Annahme des Wirtschaftsplans erfolgt, durch die Beschlussfassung auf der Eigentümerversammlung.

4) Jahresabrechnung:                     
Die Erstellung der Jahresabrechnung erfolgt, nach durchgeführter Belegführung durch den Verwaltungsbeirat.
                                                    
Es kann davon ausgegangen werden das die Abrechnungen jedem Eigentümer in den Monaten Februar / März, spätestens jedoch im April eines Jahres vorliegen, so dass der Steuertermin 31. Mai eingehalten werden kann. Die Abrechnung umfasst die Gesamt- als auch die Einzelabrechnungen der Eigentümer. Jeder Eigentümer erhält mit der Abrechnung einen Finanzstatus der Eigentümergemeinschaft.

5) Eigentümerversammlung:            
Einladung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung, nach Terminfestsetzung mit dem Verwaltungsbeirat.
Schnelle und kostengünstige Durchführung aller im Rahmen der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse.

6) Versammlungsprotokoll:              
Über jede Eigentümerversammlung erstellt die Verwaltung ein Versammlungsprotokoll, welches jeder Eigentümer in Abschrift erhält.

7) Beiratssitzungen:                        
Auf Wunsch des Verwaltungsbeirats, Einberufung und Teilnahme an den Sitzungen des Beirats.

8) Verträge:                                   
Abschluss, Überwachung und Kündigung aller für die Gemeinschaft erforderlichen Versicherungs-, Werks- und Dienstleistungsverträge, im Namen der Eigentümergemeinschaft.

9) Personal der Gemeinschaft:         
Einstellung qualifizierter Fachkräfte zur Pflege und Instandhaltung der Gemeinschaftsanlagen, in Abstimmung mit dem Verwaltungsbeirat. Einsatzvergabe und Überwachung der Tätigkeiten des Personals.

10) Handwerker:                            
Das Einholen von Kostenangeboten und die Auftragsvergabe, erfolgt in enger Zusammenarbeit mit dem Verwaltungsbeirat. Die Kontrolle und Überwachung der innerhalb der Gemeinschaftsanlagen tätigen Handwerker und Firmen, erfolgt durch den Verwalter.

11) Öleinkauf:                                
Beim Öleinkauf wird der Tagespreis jeweils ohne Bindung an bestimmte Lieferanten ausgehandelt, die Auftragsvergabe erfolgt insoweit ausschließlich nach dem Grundsatz des niedrigsten Angebotes.

12) Hausordnung:                            
Durchführung der beschlossenen Haus- und Nutzungsordnung.
Liegt eine schriftliche Beschwerde eines Eigentümers vor, erfolgt eine mündliche oder schriftliche Abmahnung durch die Verwaltung.

13) Rechnungsprüfung:                    
Prüfung aller eingehenden Rechnungen auf rechnerische Richtigkeit, sowie deren Zahlungsanweisung. Sämtliche Belege werden nach Objekt, Kostenart und Zahlungsdatum sofort abgelegt, so dass eine Einsicht und ein Überblick für den Verwaltungsbeirat jederzeit möglich ist.

14) Mahnwesen:                             
Überwachung der Zahlungspflicht der Eigentümer, entsprechend dem Wirtschaftsplan und der beschlossenen Sonderzahlungen. Jeder Eigentümer erhält im Falle des Verzuges eine Zahlungsaufforderung. Sollte nach der zweiten Mahnung weiterhin kein Zahlungseingang registriert werden können, wird konsequent das gerichtliche Mahnverfahren betrieben, soweit nicht in bestimmten Fällen Ratenzahlungsvereinbarungen geboten erscheinen.

15) Technische Betreuung:              
Die technische Betreuung, wie die Überwachung der Handwerksfirmen, Ausarbeitung von Reparatur- oder Erneuerungsbudgets, Begehungen des Objektes und Beratung des Verwaltungsbeirates sowie der Gemeinschaft, erfolgt durch den Verwalter.

16) Verwaltungsgebühren:               
Für die von uns nach Ziffer 1 – 15 zu erbringenden Leistungen berechnen wir eine Gebühr, die sich nach der Art und des Umfangs der Verwaltung richtet, sowie nach Größe und Baujahr des zu Verwaltenden Objektes, zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer

III. Mehrleistungen                  
Neben der vereinbarten Vergütung für normale Tätigkeit der Verwaltung, kann es zu Mehrleistungen kommen.
                                                    
Soweit solche entstehen und die Leistungen vereinbart sind, werden mit den betroffenen Eigentümern Kostensätze direkt abgerechnet.

Großinstandsetzungen:                    
Architektenleistungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Bevor es zu einer Tätigkeit eines Architekten kommt, wird diese mit dem Verwaltungsbeirat vorher abgestimmt.


 
 

 
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